Nutzungsbedingungen

Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben. Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter.

Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z. B.  Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.

Mit Angabe der Kontonummer und Zahlart "Lastschrift" ermächtige ich den Verein bis auf Widerruf alle Beträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweiligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied / Gast zu tragen.

 


 

Allgemeine Geschäfts- und Spielbedingungen  

 

Zugang / Licht

Die Eingangstüre zu den Umkleideräumen ist grundsätzlich geschlossen. Mitglieder erhalten eine Zugangsberechtigungskarte, Nichtmitglieder für die Zeit ihrer Buchung (plus 60 Minuten davor) einen Zugangscod

Die Türe zum Aufenthaltsraum ist immer dann geöffnet, wenn eine Buchung vorliegt. 

Licht auf dem Tennisplatz ist grundsätzlich mit der Buchung freigegeben, muss jedoch manuell eingeschalten werden (Tastenschalter beim Eingang zur Halle). Nach Ende der Spielzeit schaltet das Licht automatisch ab, sofern keine Folgebuchung anliegt – die Notbeleuchtung schaltet sich automatisch für 20 Minuten zu.

Bleibt das Licht wegen einer Buchung an, die Spieler sind aber nicht in der Halle, bitten wir an den Tastenschaltern das Licht auszuschalten.

 

Allgemeines 

Diese allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden beim Tennis-Club Freiberg e.V. (nachfolgend „TCF“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Mieter und dem TCF. Mit dem Erwerb von gebuchten Stunden (Abonnement oder Einzelstunde) gelten diese nachfolgenden Bedingungen als vereinbart. Dies schließt auch die Befolgung der jeweils geltenden Hallenordnung (Teil II) ein.

 

 

Teil I

 

Buchung von Tennishallenstunden

Die Buchung (Anmietung) von Tennishallenstunden dient ausschließlich zum Zwecke des Tennissports.

Abonnements können nur mit einem Vertrag erworben werden. Hierzu wird dem Mietinteressenten ein Mietvertrag zugesandt. Mit Rücksendung des unterschriebenen Dauermietvertrages kommt das Mietverhältnis gemäß Vertragsinhalt zustande (Kündigungs- und Widerruffrist, siehe Vertrag).

Einzelstunden (Spielzeiten) können nur online gebucht werden. Die Mietgebühren werden grundsätzlich per Lastschrift abgebucht.

Das Buchungssystem (ebusy) ist über die Vereinshomepage www.tc-freiberg.de verlinkt. Bei der erstmaligen Registrierung werden die persönlichen Daten für künftige Buchungen gespeichert.

 Stornierungen von Einzelstunden

 Bis 24 Stunden vor Spielbeginn kann eine Spielzeit storniert werden.

 

Platzbelegung

Der TCF ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter verantwortlich und behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der Laufzeit des Vertrages zu ändern bzw. für besondere Zwecke (Turniere, Reparatur- und Pflegearbeiten) zu sperren. Dem Mieter werden hierfür ausgefallene Spielzeiten auf seinem online-Konto gutgeschrieben.

Tennisstunden mit Trainern, die keinen Vertrag mit dem TCF haben, bedürfen der Genehmigung des TCF Vorsitzenden oder seinem Vertreter im Amt. Bei Jugendtraining anderer Vereine, die Stunden mit einer Vereinbarung gegen Rechnung gebucht haben, liegt die Genehmigung grundsätzlich vor.

 

Mitwirkungspflicht des Hallenmieters

Der Hallenmieter sichert im Rahmen seiner Buchung bzw. bei Abschluss des Dauermietvertrages vollständige und richtige Angaben über seine Person und Bankverbindungen zu. Änderungen sind dem TCF mitzuteilen.

 

Hallenspielzeiten und Mietpreise

Der jährliche Winterhallenbetrieb (September – April) beginnt in der Kalenderwoche 39 und endet 32 Wochen danach. Der Sommerbetrieb umfasst die Zeit außerhalb des Winterhallenbetriebes.

Die Spielzeit beträgt 60 Minuten und kann im 30 Minutentakt verlängert werden. Der Mieter hat das Recht seine Spielzeit auch anderen Personen zu überlassen, vorausgesetzt dieser erkennt diese Geschäfts- und Spielbedingungen an.

Die Mietpreise werden in der Tennishalle und online auf der Homepage des TCF  veröffentlicht. Mitglieder und Abonnenten werden bei Änderungen per Mail zusätzlich informiert.

 

Verhinderung des Mieters

Der Mieter kann einzelne Spielzeiten an Dritte weitergeben unter Bedingung der Einhaltung dieser allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen.

Eine dauerhafte Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet.

  

Kündigung

Der TCF behält sich im Falle von vorsätzlich und grob fahrlässig begangenen Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung vor. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist nach den im Vertrag festgelegten Modalitäten möglich.

 

Schadenersatzansprüche

Der TCF behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor. Die gilt auch bei Verschmutzung des Teppichbelages in der Tennishalle mit Straßen- oder verschmutzten (sandbehafteten) Tennisschuhen.

 

Haftungsausschluss

Das Tennisspielen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Sportunfälle und sonstige besonderen Vorkommnisse sind unverzüglich dem TCF Vorstand zu melden.

Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Grundstückeigentümers sind in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl an Kleidung oder mitgebrachten Gegenständen.

Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der TCF keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

 

Geltungsbereich / Gerichtsstand 

Für die Geschäftsverbindung (inkl. Buchungen im Internet) zwischen Mieter und TCF gilt deutsches Recht mit gleichem Gerichtsstand wie der Verein.

Sind Teile dieser Bedingungen unwirksam, werden die Übrigen dadurch nicht berührt.

Die Allgemeinen Geschäfts- und Spielbestimmungen treten mit Wirkung vom 01.10.2015 in Kraft 

 

 

 

 

Teil II

  

Hallenordnung

 

  • Tennis- oder Sportschuhe mit heller Sohle, mit Profil oder ohne, sind zulässig
    Mit Laufschuhen, Straßenschuhen und verschmutzten (mit Sand behafteten) Tennisschuhen, darf die Tennishalle nicht betreten werden

 

  • Es darf grundsätzlich nur in Tennisbekleidung gespielt werden

  • Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Tennishalle erst zu Beginn der Spielzeit betreten werden

  • Für die Spielzeiten gilt die Zeit der Hallenuhr

  • Nur bei gebuchten Spielzeiten darf gespielt werden

  • Unnötiger Lärm auf den Tennisplätzen ist zu vermeiden

  • Plätze sind vor Buchungsende mit dem Besen ab zu ziehen

  • Während des Spiel- und Trainingsbetrieb dürfen sich nur Spieler, Trainer und Betreuer in der Halle aufhalten (für Besucher, Eltern u.a. steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung)

  • Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Tennishalle ist untersagt mit Ausnahme von Erfrischungsgetränken durch die Spieler im Rahmen des Spielbetriebes

  • Rauchen in der Tennishalle und dem Nebengebäude ist untersagt

  • Notausgangstüren sind geschlossen zu halten

  • TCF-Vorstandsmitglieder sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu prüfen. Jeder Spieler hat den Anweisungen Folge zu leisten. Gegenüber Dritten üben sie das Hausrecht des TCF aus.

  • Beim Verlassen des Gebäudes ist vom letzten Spieler / Besucher darauf zu achten, dass Fenster und Eingangstüre  geschlossen sind und kein Licht mehr brennt.
     
    Freiberg, 20.10.2015
    Der Vorstand